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   OLG München, 25.09.2012 - 18 U 4290/11   

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https://dejure.org/2012,28375
OLG München, 25.09.2012 - 18 U 4290/11 (https://dejure.org/2012,28375)
OLG München, Entscheidung vom 25.09.2012 - 18 U 4290/11 (https://dejure.org/2012,28375)
OLG München, Entscheidung vom 25. September 2012 - 18 U 4290/11 (https://dejure.org/2012,28375)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflichten des Anlagevermittlers; Abgrenzung zur Anlageberatung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 Abs. 1
    Pflichten des Anlagevermittlers; Abgrenzung zur Anlageberatung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Rechtzeitig übergebener Prospekt über die Kapitalanlage kann als Mittel der Aufklärung genügen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Schiffsfonds für Altersvorsorge ungeeignet - Anspruch auf Schadensersatz bei fehlerhafter Anlagevermittlung!

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.02.2004 - III ZR 359/02

    Pflicht zur Offenlegung einer Provision bei der Vermittlung von Anteilen an einem

    Auszug aus OLG München, 25.09.2012 - 18 U 4290/11
    27 II. Auch als Anlagevermittlerin schuldete die Beklagte dem Kläger eine richtige und vollständige Information über diejenigen tatsächlichen Umstände, die für seinen Anlageentschluss von besonderer Bedeutung waren (BGH Urteil vom 05.03.2009 - III ZR 17/08 - BGHZ 158, 110; BGH NJW-RR 2007, 1692 jeweils m. w. N.).
  • BGH, 27.10.2009 - XI ZR 337/08

    "Optimistische Erwartung" als Grundlage einer Anlageempfehlung

    Auszug aus OLG München, 25.09.2012 - 18 U 4290/11
    Solange der Anteil der Fremdfinanzierung des Fonds und die damit verbunden Belastungen - wie hier - im Prospekt zutreffend dargestellt sind, sind die sich daraus ergebenden Risiken allgemeiner Natur, Anlegern wie dem Kläger regelmäßig bekannt und damit nicht aufklärungsbedürftig (BGH WM 2009, 2303).
  • BGH, 12.07.2007 - III ZR 145/06

    Aufklärungspflichten eines Anlagervermittlers bei Vermittlung eines in Form einer

    Auszug aus OLG München, 25.09.2012 - 18 U 4290/11
    27 II. Auch als Anlagevermittlerin schuldete die Beklagte dem Kläger eine richtige und vollständige Information über diejenigen tatsächlichen Umstände, die für seinen Anlageentschluss von besonderer Bedeutung waren (BGH Urteil vom 05.03.2009 - III ZR 17/08 - BGHZ 158, 110; BGH NJW-RR 2007, 1692 jeweils m. w. N.).
  • BGH, 05.03.2009 - III ZR 17/08

    Plausibilitätsprüfung eines Emissionsprospekts durch Anlagevermittler

    Auszug aus OLG München, 25.09.2012 - 18 U 4290/11
    27 II. Auch als Anlagevermittlerin schuldete die Beklagte dem Kläger eine richtige und vollständige Information über diejenigen tatsächlichen Umstände, die für seinen Anlageentschluss von besonderer Bedeutung waren (BGH Urteil vom 05.03.2009 - III ZR 17/08 - BGHZ 158, 110; BGH NJW-RR 2007, 1692 jeweils m. w. N.).
  • BGH, 27.10.2005 - III ZR 71/05

    Erneute Vernehmung eines Zeugen durch das Berufungsgericht

    Auszug aus OLG München, 25.09.2012 - 18 U 4290/11
    Entscheidend ist vielmehr, ob mit dem jeweiligen Kunden eine unabhängige Beratung vereinbart wird, die individuell auf dessen Bedürfnisse eingeht (BGH NJW-RR 06, 109 m. w. N.).
  • OLG Schleswig, 05.11.2013 - 5 U 86/13

    Haftung des Kapitalanlagevermittlers: Verharmlosung der Anlagerisiken durch

    Trotz der rechtzeitigen Übergabe eines ordnungsgemäßen Prospekts haftet der Vermittler wegen falscher Angaben dann, wenn er vom Prospekt abweichende oder darüber hinausgehende Angaben über die Beteiligungsgesellschaft macht und dadurch etwa im Prospekt enthaltene Risikohinweise entkräftet (OLG München Urteil vom 13. Dezember 2010, WM 2012, 446-448 m. H. a. BGH Urteil vom 19. Juni 2008, III ZR 159/07; OLG München, Urteil vom 25. September 2012, 18 U 4290/11, juris Rz. 41).
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